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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich 

(1)  Für die Geschäftsbeziehung zwischen der unter der Marke WorkiT handelnden DRP Style GmbH (nachfolgend „WorkiT“) und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt WorkiT nicht an, es sei denn, WorkiT stimmt schriftlich der Geltung zu. 

(2)  Von diesen AGB können die Vertragsparteien in Textform abweichen. In diesem Fall haben die einzelvertraglichen Bestimmungen Vorrang. Die von den einzelvertraglichen Regelungen nicht betroffenen Klauseln dieser AGB bleiben bestehen. 

(3)  Vertragspartner nach diesen AGB können nur Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sein. WorkiT ist berechtigt, entsprechende Nachweise von dem Kunden zu verlangen.

§ 2 Vertragsschluss

(1)  Die auf den Websites www.workitworks.de oder www.workit.works sowie www.drp-original.de dargestellten Leistungen sind freibleibend und unverbindlich. Erst die Übermittlung einer detaillierten Leistungsbeschreibung von WorkiT in Textform an den Kunden stellt ein Angebot dar.  

(2)   Ein von WorkiT gegenüber dem Kunden abgegebenes Angebot hat eine Gültigkeit von vier Wochen ab Zusendung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung des Angebots. Mit der Übermittlung eines weiteren Angebots durch WorkiT an den Kunden verlieren die bis zu diesem Zeitpunkt abgegebenen Angebote von WorkiT ihre Gültigkeit, sofern sie dieselben Leistungen betreffen. 

(3)   Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein von WorkiT abgegebenes Angebot in Textform annimmt. Eine mündliche Zusage des Kunden führt nicht zum Vertragsschluss, es sei denn, WorkiT erbringt die Leistung.

(4)   Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von WorkiT in Textform bestätigt wurden, es sei denn, WorkiT erbringt die Leistung. Nachträgliche Änderungswünsche durch den Kunden, die nicht Bestandteil des von WorkiT ursprünglich unterbreiteten Angebots sind, hat der Kunde gesondert zu vergüten.

(5)   WorkiT behält sich vor, vom Kunden übermittelte rassistisch, politisch oder individuell diskriminierende sowie illegale Inhalte einer besonderen Prüfung zu unterziehen und die Kundenbestellung entsprechend abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(6)  WorkiT ist berechtigt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an dritte Dienstleister zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls weitere Dienstleister einsetzen dürfen. WorkiT bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Drittunternehmern erfolgt nicht, sofern für WorkiT ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. 

§ 3 Leistungen und Mitwirkungspflichten 

(1) Leistungsbeschreibung

Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der im Angebot vereinbarten Leistungsbeschreibung und ggf. sonstigen schriftlichen oder textlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. Die in den nachfolgenden Absätzen festgelegten Vertragsbestimmungen gelten jeweils für den entsprechend vereinbarten Leistungsumfang. 

(2) Work- und Sportswear/Merchandise

WorkiT veredelt Bekleidung (nachfolgend „Ware“) mit den vom Kunden zur Verfügung gestellten Motiven, Logos, Texten und Bildern etc. (nachfolgend „bereitgestelltes Material“). Die Stückzahl und die Preise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Veredelung findet aufgrund fehlender Weiterverkaufsmöglichkeiten veredelter Bekleidung grundsätzlich erst nach Zahlung der vereinbarten Preise statt. 

Der Kunde kann wählen, ob er sich die Ware liefern lässt oder sie bei der DRP Style GmbH, Christinenstraße 25, 40880 Ratingen, zu den auf www.workitworks.de angegebenen Öffnungszeiten abholt. Im Zweifel ist die Abholung der Produkte durch den Kunden bei der DRP Style GmbH, Christinenstr. 25, 40880 Ratingen, vereinbart.

Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch WorkiT in Textform verbindlich. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt WorkiT dem Kunden alsbald mit. WorkiT ist zu Teillieferungen im gewöhnlichen Umfang berechtigt. Die Bekleidung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der DRP Style GmbH. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter in das Vorbehaltseigentum hat der Kunde WorkiT unverzüglich zu benachrichtigen.

Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil ein Lieferant ohne Verschulden von WorkiT nicht liefert, ist WorkiT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist. Etwaige schon erbrachte Leistungen werden unverzüglich erstattet.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben gesetzliche Verjährungsfristen wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund schuldhafter Verletzung von Körper, Gesundheit und Leben sowie sonstiger vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzungen seitens WorkiT, sowie gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(3) Webdesign/Website-Erstellung 

WorkiT erstellt auf Wunsch des Kunden eine Website (bzw. einen Webshop). Hierfür stellt WorkiT dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung und stellt die Inhalte für den Kunden online. Soweit nicht anders vereinbart, ist WorkiT nicht für die Inhalte einer von WorkiT erstellten Website verantwortlich.

Dem Kunden ist bekannt, dass WorkiT für die Fertigstellung einer Website auf Texte, Bilder und Videos etc. vom Kunden angewiesen ist. Eine verzögerte Zurverfügungstellung dieser Inhalte durch den Kunden kann zu Verzögerungen bei der Fertigstellung einer Website führen, wofür in einem solchen Fall allein der Kunde verantwortlich ist. Der Kunde bleibt verpflichtet, die Vergütung vertragsgemäß zu entrichten. Sofern WorkiT zusätzlich die Erstellung von Texten, Bildern und Videos gewünscht ist, wird hierfür ein separates Angebot dem Kunden erstellt und zugesandt. 

Der Kunde erhält die Log-In-Daten zur weiteren Verwendung und Pflege der von WorkiT erstellten Website, sobald die sich aus dem jeweiligen Auftrag resultierenden Rechnungen vollständig bezahlt sind. WorkiT ist nicht für die Inhalte der erstellten Website verantwortlich. Insbesondere hat der Kunde für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben für die Website Sorge zu tragen. Der Kunde stellt WorkiT von jeglicher Haftung Dritten gegenüber diesbezüglich frei. 

(4) Webhosting und Domainregistrierung

WorkiT bietet zusätzlich im Rahmen der Website-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand der Leistungsbeschreibung. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz.

WorkiT übernimmt im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses. Der Kunde erhält in diesem Fall grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend.

WorkiT stellt dem Kunden jedoch auf Anfrage ein Softwaretool zur Verfügung, mittels welchem der Kunde einen eingeschränkten Zugriff erlangt, durch welchen er Informationen über die Art und Weise der Benutzung seiner Website durch Internetnutzer einsehen kann. Diese Daten beinhalten unter anderem Kaufzahlen, Seitenzugriffe, Zugriffsquellen, Absprungraten, verweisende Websites, verwendete Suchmaschinen und Sucheingaben.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von WorkiT zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich. 

Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er WorkiT oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet WorkiT nicht. 

Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von WorkiT in Anspruch, gilt ergänzend folgendes: Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. WorkiT wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittlerin tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben. Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet. Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. WorkiT wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

(5) Vertrieb durch WorkiT

Der Kunde kann WorkiT in der Leistungsbeschreibung damit beauftragen, den Verkauf von Ware an Nacherwerber, über den Webshop des Kunden abzuwickeln. Im Falle des Vertriebs durch WorkiT wird abweichend von 3. (2) folgendes vereinbart: 

Die Bekleidung wird von WorkiT direkt an den Nacherwerber geliefert. Das Eigentum verbleibt bis zur Lieferung an den Nacherwerber im Eigentum der DRP Style GmbH und wird zu keinem Zeitpunkt auf den Kunden übertragen. WorkiT ist berechtigt eigenständig Bestellungen zu speichern, zu bearbeiten, den Versand vorzubereiten, Rechnungen zu stellen und den Zahlungsverkehr für den Kunden durchzuführen. 

WorkiT zahlt vierteljährlich die in der Leistungsbeschreibung vereinbarte Provision auf Grundlage der Verkaufszahlen an den Kunden. Nur von Nacherwerbern bereits gezahlte Produkte werden zur Provision hinzugerechnet. Widerrufene oder rückabgewickelte Nacherwerberverträge werden nicht zur Provision hinzugerechnet. 

WorkiT tritt als Vertragspartner gegenüber dem Nacherwerber auf. Sofern der Kunde selbst gegenüber den Nacherwerber als Vertragspartner auftritt, stellt er sicher, dass der Nacherwerber über seine Rechte (u.a. Widerrufsrecht, Gewährleistungsrechte) aufgeklärt wird. WorkiT übernimmt keine Haftung für den Fall der fehlerhaften Aufklärung des Nacherwerber durch den Kunden. 

Nach Vertragsbeendigung erhält der Kunde die Login-Daten und ist dafür verantwortlich, ab dem Zeitpunkt der Beendigung als Vertragspartner für den Nacherwerber erkennbar aufzutreten. Ein WorkiT entstandener Schaden aufgrund der Verletzung dieser Pflicht, hat der Kunde zu ersetzen. Der Kunde ist verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Kündigung sowie bis zur Beendigung für bis dahin eingegangene Bestellungen durch WorkiT veredelte Kleidung zu den im Webshop zum Zeitpunkt der Kündigung angegebenen Preisen abzunehmen.

Während der Vertragslaufzeit räumt der Kunde WorkiT ein weltweites Exklusivrecht zum Online-Vertrieb von Merchandise-Bekleidung des Kunden ein. Sollte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Vertrieb von Merchandise-Bekleidung mit einem Dritten vereinbart sein, kündigt der Kunde diesen Vertrieb unverzüglich nach Vertragsschluss mit WorkiT und informiert WorkiT über den Beendigungszeitpunkt.

(6) Fotos/Imagevideos/Logos

Sofern die Erstellung von Fotos, Imagevideos und/oder Logos vereinbart ist, ergibt sich die Qualität aus der Leistungsbeschreibung. Falls Fotos, Imagevideos und/oder Logos für die von WorkiT erstellten Website genutzt werden sollen, bindet WorkiT diese im Zuge der Erstellung der Website ein. Ansonsten stellt sie WorkiT dem Kunden unmittelbar nach der Fertigstellung entweder als Download oder als DVD bereit. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt WorkiT Eigentümer und alleiniger Nutzungsberechtigter der Arbeitsergebnisse.

Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lieferung oder Benachrichtigung über die Einbindung auf der Website schriftlich oder in Textform dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Wünscht der Kunde die Nutzung eines bestimmten Musiktitels für ein Imagevideo, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt. 

(7) Digitales Marketing 

WorkiT bietet Kunden auch Dienstleistungen im Bereich digitalen Marketings an. Die Einordnung als einmalige Dienstleistung oder Dauerschuldverhältnis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Der Kunde wird WorkiT alle für die Durchführung benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen WorkiT unverzüglich mitzuteilen. WorkiT hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden.

Bei den Marketing-Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen dieser Leistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich zugesichert wurde. 

Im Rahmen der Leistungserbringung im Bereich SEO-Marketing schuldet WorkiT ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach den eigenen Erfahrung das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. 

WorkiT bietet ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet WorkiT ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). 

WorkiT bietet dem Kunden zudem die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen an. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte. Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. WorkiT wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1)  Die Höhe der vertraglichen Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot von WorkiT. Es gelten die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Preise zzgl. der Umsatzsteuer sowie etwaiger Versandkosten.

(2)  Der Kunde ist spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss zur Zahlung der im Angebot von WorkiT festgelegten Vergütung ohne Abzug verpflichtet. Bei einem Dauerschuldverhältnis ist die vereinbarte Vergütung jeweils zum 1. eines Jahresquartals fällig. 

§ 5 Vertragslaufzeit und -beendigung

(1) Bei Vereinbarung folgender Leistungen wird jeweils ein Dauerschuldverhältnis begründet: Webhosting, Marketingleistungen und Vertrieb für den Webshop. 

(2) Für Dauerschuldverhältnisse wird eine Grundlaufzeit von 12 Monaten vereinbart. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht einen Monat zum Ende einer Laufzeit in Textform von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Kündigung kann auf einzelne Leistungen beschränkt werden. 

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(4) Leistungen, die auf die Lieferung nicht vorgefertigter Waren (z.B. Sports- und Workwear) ausgerichtet sind, können nicht gekündigt werden. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.  

§ 6 Urheberrechte/Nutzungsrechte

(1) Der Kunde sichert ausdrücklich zu, dass er berechtigt ist, die Veröffentlichung des bereitgestellten Materials sowie die Vervielfältigung vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Schutzrechte Dritter (z.B. Kennzeichenrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen. WorkiT ist nicht verpflichtet das Geschäftsmodell des Kunden, die von Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. WorkiT wird auch keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf das vom Kunden bereitgestellte Material vornehmen. 

(2) Verstößt das bereitgestellte Material gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter, sind WorkiT und mit WorkiT verbundene Unternehmen, gesetzliche Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen berechtigt, vom Kunden Schadensersatz für Schäden zu verlangen, die sie durch den Verstoß erlitten haben. Der Kunde stellt WorkiT und mit WorkiT verbundene Unternehmen, gesetzliche Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen frei. 

§ 7 Referenzvereinbarung

(1) Der Kunde räumt WorkiT die für die Vertragserfüllung notwendigen Nutzungsrechte bis zur Vertragserfüllung oder -beendigung ein. WorkiT wird darüber hinaus gestattet, Arbeitsergebnisse seiner Kundenaufträge unter Nennung des Kundennamens und Angabe des Kundenlogos auf der eigenen Website und sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Instagram, Twitter) zu veröffentlichen, um auf sein Unternehmen aufmerksam zu machen. 

(2) Die vom Kunden übertragenen Nutzungsrechte berechtigen WorkiT dazu, notwendige Informationen – inklusive urheberrechtlich geschützter Werke des Kunden – an dritte Dienstleister zur Vertragserfüllung zu übermitteln und bearbeiten zu lassen. Dies umfasst das Recht der dritten Dienstleister, diese an weitere Dienstleister im Rahmen der Vertragserfüllung weiterzugeben. Der Kunde willigt ein, dass auch die zur Vertragserfüllung beauftragte und mit WorkiT kooperierende Redefine Solutions GmbH berechtigt wird, die Arbeitsergebnisse unter Nennung des Kundennamens und Angabe des Kundenlogos auf der eigenen Website und sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Instagram, Twitter) zu veröffentlichen, um auf das eigene Unternehmen aufmerksam zu machen.

§ 8 Nutzungsrechte des Kunden 

(1) WorkiT räumt dem Kunden ein exklusives, ausschließliches, unterlizenzierbares, zeitlich, räumlich und inhaltlich nicht begrenztes, frei übertragbares Nutzungsrecht an den von WorkiT erstellten Arbeitsergebnissen ein. Hiervon sind von WorkiT übermittelten Entwürfe ausgenommen – ausschließlich dem Kunden gegenüber kommunizierte Endprodukte sind umfasst. Die Nutzung für illegale, rassistische oder diskriminierende Inhalte ist ausgeschlossen. Die Rechtsübertragung gilt auch für den Fall, dass die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind. 

(2) Die Rechtsübertragung findet grundsätzlich in dem Zeitpunkt statt, in dem WorkiT das Endprodukt dem Kunden übermittelt. Sofern WorkiT Endprodukte laut Vereinbarung selbst vertreibt, findet die Rechtsübertragung erst ab Beendigung nach entsprechender Kündigung der Leistung statt. 

(3) Der Kunde wird durch die Übertragung zum exklusiven Rechtsinhaber, wobei WorkiT und die Redefine Solutions GmbH zur Eigenwerbung der Arbeitsergebnisse gemäß Punkt 7 auch über die Vertragserfüllung hinaus berechtigt bleiben. 

(4) Die Einräumung der Nutzungsrechte und die Übertragung aller Rechte findet an den Kunden unter der aufschiebenden Bedingung statt, dass der Kunde die für das jeweilige Arbeitsergebnis resultierenden Rechnungen vollständig bezahlt.

§ 9 Vertraulichkeit/Datenschutz

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Vertraulichkeit und zur ausschließlich vertragsgemäßen Verwendung hinsichtlich aller vor und während der Laufzeit des Vertrages ausgetauschten bzw. auszutauschenden Informationen, Daten und erworbener Kenntnisse über Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, ohne dass dies von der betroffenen Vertragspartei zu vertreten ist, oder die der betroffenen Vertragspartei bereits bekannt waren, bevor sie ihr von der anderen Vertragspartei zugänglich gemacht wurden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt ferner nicht, soweit eine Vertragspartei bzw. ein Beteiligter gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, Informationen zu offenbaren, sofern eine solche Pflicht vor Offenlegung der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich mitgeteilt wird. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung der vertraglichen bzw. geschäftlichen Beziehung bestehen.

(2) Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringungen werden personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz sowie dem Telemediengesetz, erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn es für die Erbringung der Leistung, Dienstleistung bzw. Vermittlungsleistung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung für die Weitergabe besteht. Dritte Dienstleister dürfen die Daten zur Vertragserfüllung ebenfalls an weitere Dienstleister weitergeben, sofern dies notwendig wird. Der Kunde erklärt sich mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung sowie der vertragsgemäßen Weitergabe seiner Daten einverstanden.  

§ 10 Haftungsausschluss

(1) Der Kunde hat keine Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber WorkiT. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der schuldhaften Verletzung von Kardinalspflichten (wesentliche Vertragspflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf die der Vertragspartner vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WorkiT, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet WorkiT nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und begrenzt auf den Wert der vertraglich vereinbarten Vergütung, wenn dieser Schaden einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Alle gegen WorkiT gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Ausgenommen hiervon sind Mängelansprüche für Produkte, die für Endverbraucher bestimmt sind. 

(4) Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit WorkiT einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware übernommen hat. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

11. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte/Abtretung

(1) Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden mit unseren Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

(2) Der Kunde darf bis zur vollständigen Begleichung seiner Rechnungen von WorkiT seine Forderung gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten, noch verpfänden, noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. 

12. Schlussbestimmungen

(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen WorkiT und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 

(2) Die Vertragssprache ist deutsch. 

(3) Sollte eine Bestimmung nichtig oder unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und WorkiT ist der Sitz der DRP Style GmbH.

Fassung: 10.12.2020

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